Minderheitenschutz für Mietnomaden.
Butzingen. In einem Prozess um Minderheitenschutz gab das Landesgericht in Bzutingen dem Kläger in 2. Instanz recht. Geklagt hatte eine Familie welche in der Kleinstadt als Mietnomaden bekannt sind . Sie klagten auf Anerkennung von Minderheitenschutz, da sie sich auf Grund ihrer Lebensweise ausgegrenzt und benachteiligt fühlten.
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