In der jahrelangen Debatte über das umstrittene Fracking soll es jetzt eine bundesweite einheitliche Regelung geben. Darüber einigten sich Rösler und Altmaier. Fracking sei möglich, allerdings nur mit strengen Auflagen.
Bundesweite Fracking-Richtline schafft Sicherheit und Vertrauen
Fracking ist eine neue Fördertechnik für Erdgas, bei der mit hohem Druck unter Einsatz von Wasser, Sand und hochgiftigen Chemikalien das Gestein so aufgebrochen wird, dass das Gas entweichen kann. Mit dieser Methode ist es möglich, neue Gasfelder zu erschließen, die mit herkömmlichen Methoden nicht zu Erdgasförderung geeignet waren. Wegen stetig steigender Gaspreise, ist diese aufwendige Technik in den letzten Jahren sehr attraktiv geworden. In den USA wird Fracking bereits großflächig eingesetzt, worauf hin die Energiepreise vor Ort deutlich gesunken sind.
Das Verfahren ist vor allem bei betroffenen Anwohnern und Umweltverbänden äußerst umstritten, weil Spätfolgen nicht absehbar sind. So kann zum Beispiel über entstandene Risse im Gestein oder defekte Leitungen Förderwasser mit den hochgiftigen Chemikalien in Boden und Grundwasser gelangen. Mit der neuen Richtlinie will man den Gegnern und Förderkonzernen gleichermaßen gerecht werden.
Stolz präsentierten die Minister Altmaier und Rösler ihren großen Wurf. Die neue Richtlinie regelt nun die Kriterien, nach welchen Fracking durchgeführt werden darf. Sie gelten einheitlich für den ganzen Bund. Um weiteren Diskussionen und Protesten vorzubeugen, sowie den Energieriesen die größt möglichste Planungssicherheit zu geben, wurden allerdings strenge Auflagen definiert.
Ab sofort dürfen nur Chemikalien eingesetzt werden, welche zuerst Kleintiere töten, um die Bevölkerung so rechtzeitig vor einer Gefährdung des Grundwassers und Bodens zu waren. Alle Mitarbeiter auf den Frackingfeldern erhalten mindestens 1 mal monatlich eine kostenlose Mahlzeit aus Bio-Lebensmitteln. Außerdem sind die Betreiber der Gas-Fracking Konzerne verpflichtet, rund um die Förderstellen beruhigende Informationstafeln über die Unbedenklichkeit aufzustellen. Sollte das Grundwasser mit den eingesetzten Chemikalien vergiftet werden, so stehen jedem betroffenen Anwohner eine Packung Vitamintabletten zu. Auch für Schäden bei eventuellen Erdstößen in Folge der Frackings haften die Unternehmen. Wenn Anwohner durch wissenschaftliche Studien nachweisen können, dass Bauschäden entstanden sind, so sind die Konzerne verpflichtet, 1kg Zement je betroffenes Gebäude oder Bauwerk kostenlos zu Verfügung zu stellen.
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