Nachdem die katholische Kirche immer wieder kritisiert wurde, Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen zu verschleiern, demonstriert man nun Handlungsfähigkeit. Erstmalig nahm ein Kirchenvertreter zu den Vorwürfen öffentlich Stellung.
Kirchenvertreter schildert offen angeblichen Missbrauch
Bischof Maltebach lud gestern zu einer öffentlichen Presseerklärung ein, um zu den Vorwürfen, er habe einen 16 jährigen sexuell belästigt Stellung zu nehmen. Dies ist das erste mal, das ein Vertreter der Kirche so öffentlich Stellung bezieht. Dem entsprechend war das Interesse groß. Die Raum war bis zu bersten gefüllt.
Maltebach erklärte den Vorfall in einer kurzen und knappen Stellungnahme:
Am 17. Juni 2003 bat ihn ein junger Mann, das er ihm die Beichte abnehmen soll. Obwohl zu dieser Zeit keine offizielle Beichte stattfand willigte ich ein und geleitete den jungen Mann zum Beichtstuhl. Auf dem Weg dorthin stolperte er über ein auf dem Boden liegendes Kabel. Er viel darüber und riss dabei versehentlich den Jungen mit auf den Boden.
Bei dem Sturz verloren beide, der Junge und er unerklärlicher Weise sämtliche Kleider. Als er dem Jungen aufhelfen wollte, rutschte er auf den glatten Fußboden erneut aus und landete so unglücklich, das sein Glied in den Mund des Jungen hineinrutschte. Erst nach mehrmaligen Versuchen gelang es ihm endlich, sich wieder aus dem Mund des Jungen zu befreien.
Maltebach betonte, das er mit seiner schonungslosen und umfassenden Schilderung alle Vorwürfe des ihm angelasteten vermeintlichen Missbrauchsfall aufklären konnte. Leider war es ihm nicht mehr möglich, anschließende Fragen zu seiner Stellungnahme des mutmaßlichen Missbrauchs des Jungen zu beantworten. Er begründete dies mit einer Messe, welche noch vorbereiten müsse.
Im Anschluss an die Erklärung Maltebachs nutzte ein Vertreter noch die Gelegenheit über die Neuregelung der katholischen Kirche über die Pille danach zu informieren. Nach umfangreichen Beratungen und Abwägungen habe man sich zu einer Änderung der bisherigen Praxis durchgerungen. So sei deren Einsatz ab sofort uneingeschränkt möglich, sofern die Medikamente nach der Geburt des Kindes eingesetzt würden. Mit dieser weitreichenden Entscheidung reagierte man auf die Vorfälle an katholischen Kliniken in Köln und wolle den Ärzten rechtliche Sicherheit bei der Ausübung Ihres Berufes geben.
Bildquelle: Heinz-Josef Lücking – wikimedia / Lizenz