Verbraucher können Aufatmen: Ein neues Grundsatzurteil zum Thema abgelaufene Lebensmittel schafft mehr Sicherheit und wird von Verbraucherverbänden begrüßt.
Lebensmittel Urteil: Kaufquell unterliegt in 2. Instanz
Potsdam. Das Potsdamer Landesgericht hat nun ein Urteil in 2. Instanz bestätigt. Lebensmittel dürfen künftig nicht mehr verfallen. Geklagt hatten eine Ehepaar aus der Mark Brandenburg, welche bei dem Discounter Kaufquell 2 Packungen Frischmilch zusammen mit einem Satiremagazin erworben hatten. Diese waren nach nur 3 Wochen ungenießbar. Kaufquell lehnte einen Umtausch, sowie eine Erstattung des Kaufpreises ab, mit der Begründung, dass die Milchpackungen bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hätten.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht von einem Grundsatzurteil aus, welches auf alle Lebensmittel übertragbar sei und befürwortet die Entscheidung ausdrücklich.
Dies seien gute Nachrichten für die Verbraucher. Man könne nicht von den Konsumenten erwarten, das gekaufte Frischwaren bereits nach kurzer Zeit wertlos sind. Schließlich hätten die Verbraucher auch gutes Geld für ihre Lebensmittel bezahlt, so Bärbel Kleebergson-Friedrichsberg, von der Verbraucherzentrale Potsdam.
Als erste Großmarktkette hat Reel bereits angekündigt, das Urteil ab sofort umzusetzen. So werde man zukünftig abgelaufene Ware einfach um etikettieren, um den Verzehr von verdorbener Ware weiterhin zu ermöglichen. Ähnliche positive Reaktionen erklärten auch verschieden Schlachthöfe und Fleischverarbeitungsbetriebe.
Nach dem Urteil zum Verfall des Prepaid-Guthabens ist die Entscheidung zum Thema Lebensmittel bereits das 2. Verbraucher-freundliche Urteil in kurzer Zeit. Frau Bärbel Kleebergson-Friedrichsberg sieht dies als Indiz für eine Trendwende zu einer neuen pro-Verbraucher-freundlichen Justiz.